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Nutzungsbedingungen

Präambel

Im Rahmen des öffentlich geförderten Projekts „PhoQuant“ entwickelt die Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e.V. durch ihre rechtlich unselbständigen Fraunhofer-Institute für Angewandte Optik und Feinmechanik (IOF) und für Photonische Mikrosysteme (IPMS) gemeinsam mit einer Reihe von Kooperationspartnern eine neues photonisches Rechennetzwerk basierend auf Lithium-Niobat-auf-Isolator (LNOI), welches Gaussian Boson Sampling („GBS“) ermöglichen soll („Demonstrator“).

Die Universität Paderborn hat im Rahmen des PhoQuant-Projekts die Aufgabe, eine akademische Testplattform für GBS aufzubauen („Demonstrator Uni Paderborn“), die bestimmten Nutzern zur Nutzung zur Verfügung gestellt werden soll.

Weiterhin soll von der Firma HQS Quantum Simulations GmbH ein softwarebasierter GBS-Simulator („Simulator“) im Rahmen des PhoQuant-Projekts bestimmten Nutzern zur Nutzung per Webinterface zur Verfügung gestellt werden.

Achtung: Die Nutzung des Demonstrators Uni Paderborn und des Simulators sind nicht Gegenstand dieser Nutzungsbedingungen. Diese Nutzungsbedingungen regeln alleine die Nutzung des Demonstrators der Fraunhofer-Gesellschaft.

Der Demonstrator ist eine Versuchsanlage, die sich noch in der Entwicklung befindet und wird von der Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e.V. auf Grundlage dieser Nut-zungsbedingungen ausschließlich zu den in diesen Nutzungsbedingungen vorgesehenen Zwecken (siehe Ziff. 4.2) zur Verfügung gestellt.

Die Zurverfügungstellung des Demonstrators durch die Fraunhofer-Gesellschaft ist zeitlich befristet und aktuell für den Zeitraum von 01.07.2024 – 31.12.2027 geplant („Projektzeitraum“).

  1. Vertragspartner; Unentgeltlichkeit; Geltungsbereich; Änderungen; Form; Ausschluss § 312i Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bis 3 und S. 2 BGB
    1. Vertragspartner dieser Nutzungsbedingungen ist die Fraunhofer Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e.V. mit Sitz in München, eingetragen im Vereinsregister des Amtsgerichts München zur Registernummer VR 4461 (im Folgenden: „Fraunhofer-Gesellschaft“, „wir“ oder „uns“).
    2. Diese Nutzungsbedingungen gelten für die Nutzung des Demonstrators wie er von Zeit zu Zeit unter der URL www.phoquant.net von der Fraunhofer-Gesellschaft zur Nutzung zur Verfügung gestellt wird und die damit zusammenhängenden Leistungen, wie z.B. etwaige Supportleistungen (im Folgenden insgesamt: „Leistungen“).
    3. Die Fraunhofer-Gesellschaft erbringt die Leistungen unentgeltlich.
    4. Diese Nutzungsbedingungen gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Nutzers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.
    5. Änderungen dieser Nutzungsbedingungen werden dem Nutzer per E-Mail mitgeteilt. Widerspricht der Nutzer solchen Änderungen nicht innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als vereinbart. Auf das Widerspruchsrecht und die Rechtsfolgen des Schweigens wird der Nutzer im Falle der Änderung der Nutzungsbedingungen gesondert hingewiesen. Falls der Nutzer den Änderungen widerspricht, sind wir berechtigt, diesen Nutzungsvertrag mit Wirkung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen zu kündigen.
    6. § 312i Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bis 3 und S. 2 BGB werden hiermit rein vorsorglich abbedungen.
    7. Diese Nutzungsbedingungen können jederzeit unter https://www.phoquant.net/de-DE/nutzungsbedingungen abgerufen werden.
  2. Verfügbarkeit, Leistungsänderung
    1. Der Demonstrator ist eine Versuchsanlage, die sich noch in der Entwicklung befindet. Seine Verfügbarkeit unterliegt daher Schwierigkeiten und Risiken, insbesondere, aber nicht ausschließlich, technischer Art und kann vorübergehend auch ohne unseren Willen eingeschränkt oder ausgeschlossen sein.
    2. Wir können den Zugang zu dem Demonstrator von Zeit zu Zeit unterbrechen (im Folgenden: „Downtime“), insbesondere um Wartungsarbeiten oder Weiterentwicklungen an dem Demonstrator vorzunehmen. Wir werden uns bemühen, solche Downtimes vorher bekannt zu geben.
    3. Wir behalten uns nach freiem Ermessen vor, den Demonstrator, den Zugang zu dem Demonstrator und die sonstigen Leistungen jederzeit zu ändern oder insgesamt einzustellen. Wir werden uns bemühen, auf solche Maßnahmen vorher hinzuweisen.
    4. Ansprüche des Nutzers wegen eingeschränkter Verfügbarkeit oder Nichtverfügbarkeit des Demonstrators sind ausgeschlossen.
  3. Registrierungsprozess, Vertragsschluss
    1. Voraussetzung für die Nutzung des Demonstrators ist ein Antrag auf Zulassung des Antragsstellers als Nutzer (im Folgenden: „Nutzer“) bei der Fraunhofer-Gesellschaft. Ein Anspruch auf Zulassung oder Nutzung des Demonstrators besteht nicht.
    2. Ausgeschlossen von der Nutzung sind
      1. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB;
      2. Juristische und natürliche Personen, die auf einer EU- oder U.S.-Sanktionsliste, inklusive der U.S. Specially Designated Nationals (SDN) List sowie der U.S. Entity List, gelistet sind;
      3. Juristische Personen, die zu wenigstens 50% im Eigentum oder unter der Kontrolle einer Person stehen, welche auf einer EU- oder U.S.-Sanktionsliste gelistet ist; sowie
      4. Juristische und natürliche Personen, die die Staatsbürgerschaft von oder ihren Sitz in einem Embargoland, einschließlich Belarus, Krim, Kuba, Iran, Nord Korea, Russland, Syrien, Venezuela oder die besetzten ukrainischen Gebiete Donetzk und Luhansk, haben.
    3. Wir sind jederzeit berechtigt, von dem Nutzer Informationen zu verlangen, soweit wir aufgrund gesetzlicher Vorgaben verpflichtet sind, die Identität des Nutzers festzustellen. Falls wir - nach freiem Ermessen - entscheiden, dem Nutzer Zugang zu dem Demonstrator zu gewähren, werden wir dem Nutzer einen individuellen Login zur Verfügung stellen. Dieser Login darf nur vom jenem berechtigten Nutzer verwendet werden.
    4. Der Nutzer steht dafür ein, dass die von ihm, insbesondere im Rahmen seines Antrages auf Zulassung gegenüber uns gemachten Angaben wahr und vollständig sind. Er verpflichtet sich, uns alle künftigen Änderungen der gemachten Angaben unverzüglich mitzuteilen. Sollte Deutschland nicht der Hauptsitz des Nutzers sein, oder der Nutzer im Eigentum einer ausländischen juristischen Person stehen, muss dies in der Antragstellung unter Angabe des Hauptsitzes und der Eigentümerstruktur offengelegt werden.
    5. Die Beantragung der Zulassung des Nutzers für den Demonstrator erfolgt per Registrierungsanfrage auf dem Web-Interface. Die Annahme des Zulassungsantrags erfolgt durch Zulassungsbestätigung per E-Mail. [NP: Die Informationen, die abgefragt werden, sollten – abgesehen von dem vollständigen Namen und der Adresse – auch Informationen zur Staatsbürgerschaft des Mitarbeiters enthalten, um gegebenenfalls eine Deemed Re-Export Analyse zu ermöglichen.]
    6. Der Nutzer ist verpflichtet, Login und Passwort geheim zu halten und vor dem unberechtigten Zugriff Dritter zu schützen. Bei Verdacht des Missbrauchs durch einen Dritten wird der Nutzer uns hierüber unverzüglich informieren. Sobald wir von der unberechtigten Nutzung Kenntnis erlangen, werden wir den Zugang des unberechtigten Nutzers sperren. Wir behalten uns das Recht vor, Login und Passwort eines Nutzers zu ändern; in einem solchen Fall werden wir den Nutzer hierüber unverzüglich informieren.
  4. Pflichten des Nutzers; Nutzungszwecke und -beschränkungen
    1. Der Nutzer verpflichtet sich, den Demonstrator und den Output (siehe Ziff. 7.2) nur im Einklang mit den anwendbaren Gesetzen, Rechten Dritter und diesen Nutzungsbedingungen zu nutzen.
    2. Der Demonstrator ist eine Versuchsanlage, die sich noch in der Entwicklung befinden. Der Demonstrator darf daher nur zu folgenden Zwecken genutzt werden:
      1. Forschung;
      2. Lehre und Schulung; sowie
      3. Test- und Evaluierungszwecke.
      Die Nutzung des Demonstrators und des Outputs (siehe Ziff. 7.2) darf ausschließlich zugunsten des zugelassenen Nutzers erfolgen. Eine Nutzung des Demonstrators und des Outputs (siehe Ziff. 7.2) zugunsten Dritter ist untersagt. Dies schließt nicht die Veröffentlichung des Outputs (siehe Ziff. 7.2) aus.
    3. Eine Nutzung des Demonstrators ist insbesondere in folgenden Fällen untersagt:
      1. Nutzung, wenn ein Fehler des Demonstrators zu einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder zu Sachschäden führen kann,
      2. Nutzung im Bereich der Nuklear- oder Chemieanlagen, sowie lebenserhaltender oder medizintechnischer Geräte;
      3. Nutzung für militärische Zwecke, einschließlich, aber nicht beschränkt auf eine Nutzung im Zusammenhang mit der Entwicklung, Herstellung oder Verwendung von ABC-Waffen und Flugkörpern für derartige Waffen sowie von Waffensystemen;
      4. Nutzung zur Generierung von Cryptowährungen;
      5. Nutzung des Demonstrators über andere Interfaces, als die, die von uns zur Nutzung des Demonstrators zur Verfügung gestellt werden;
      6. Nutzung, um den Demonstrator oder Bestandteile davon einem Re-Engineering zu unterziehen;
      7. Nutzung, um verschlüsselte Daten zu entschlüsseln oder Methoden zu entwickeln, um Verschlüsselungsmethoden zu brechen;
      8. Nutzung für Spamming-Aktivitäten;
      9. Nutzung zum Zwecke der Überlastung des Demonstrators oder der Auslastung seiner Ressourcen, insbesondere um absichtlich die Rücksetzung der Plattform zu veranlassen oder absichtlich seine Leistung zu verschlechtern.
  5. Nutzungskontingent und -zeiträume
    1. Der Demonstrator hat nur eine begrenzte Rechenkapazität. Je nach Nutzungsanfall kann es erforderlich sein, dass wir verschiedene Maßnahmen ergreifen, um den Umfang der Nutzung des Demonstrators zu regeln, insbesondere
      1. können wir Nutzern nach freiem Ermessen ein bestimmtes Nutzungskontingent in einem bestimmten Zeitraum zuweisen. Die Nutzung des Demonstrators ist dann auf dieses Nutzungskontingent beschränkt.
      2. können wir Nutzern nach freiem Ermessen bestimmte Nutzungszeiträume zuweisen. Die Nutzung des Demonstrators ist dann auf diese Nutzungszeiträume beschränkt.
  6. Maßnahmen
    1. Wir sind berechtigt, bei Bestehen konkreter Anhaltspunkte für eine Verletzung gesetzlicher Vorschriften, Rechte Dritter oder dieser Nutzungsbedingungen durch den Nutzer, eine oder mehrere der folgenden Maßnahmen zu ergreifen:
      1. Verwarnung des Nutzers;
      2. Einschränkung der Nutzung des Demonstrators durch Nutzer; und/oder
      3. vorübergehende Sperrung oder endgültige Löschung des Nutzerkontos.
    2. Bei der Wahl einer Maßnahme berücksichtigen wir die berechtigten Interessen des Nutzers. Nachdem ein Nutzer endgültig gesperrt wurde, besteht kein Anspruch auf Wiederherstellung des gesperrten Nutzerkontos. Ergreifen wir trotz Kenntnis von Umständen, die uns zu einer Maßnahme berechtigen würden, keine Maßnahme, verzichten wir damit nicht zugleich auf das Recht, hinsichtlich aktueller, künftiger bzw. ähnlicher Verstöße Maßnahmen zu ergreifen.
  7. Geistiges Eigentum; Feedback, Freistellung
    1. Soweit für die Nutzung des Demonstrators erforderlich und solange der Nutzer den Demonstrator im Rahmen der bestehenden Gesetze und dieser Nutzungsbedingungen nutzt, erhält der Nutzer von der Fraunhofer-Gesellschaft ein nicht exklusives, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht zur Nutzung des Demonstrators zu den in diesen Nutzungsbedingungen definierten Zwecken (siehe Ziff. 4.2).
    2. Alle geistigen Eigentumsrechte (i) an den Eingaben des Nutzers über das Webinterface, die dazu bestimmt sind, auf dem Demonstrator ausgeführt zu werden (im Folgenden: „Input“) und (ii) an allen Ausgaben des Demonstrators an den Nutzer über das Webinterface als Reaktion auf den Input (im Folgenden: „Output“) verbleiben bei dem Nutzer.
    3. Der Nutzer gewährt der Fraunhofer-Gesellschaft an dem Input und dem Output die erforderlichen Rechte, um die Nutzung des Demonstrators durch den Nutzer zu ermöglichen, den Demonstrator weiterzuentwickeln und sonstige Leistungen gegenüber dem Nutzer im Zusammenhang mit dem Demonstrator zu erbringen. Weder der Input noch der Output wird von der Fraunhofer-Gesellschaft für andere Zwecke als zur Erbringung der Leistungen und/oder zur Weiterentwicklung des Demonstrators unter diesen Nutzungsbedingungen verwendet. Die Fraunhofer-Gesellschaft behält sich vor, den Input auf Übereinstimmung mit diesen Nutzungsbedingungen (insbesondere Ziff. ###) zu überprüfen.
    4. Soweit der Nutzer uns Feedback im Zusammenhang mit dem Demonstrator zur Verfügung stellt, räumt der Nutzer uns ein einfaches, kostenloses, übertragbares und unterlizenzierbares, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbegrenztes Nutzungsrecht ein, dieses Feedback zu nutzen, insbesondere um den Demonstrator weiterzuentwickeln und den weiterentwickelten Demonstrator beliebig zu nutzen, insbesondere auch kommerziell zu verwerten.
    5. Der Nutzer stellt sicher, dass er an dem Input, dem Feedback und sonstigen uns zur Nutzung zur Verfügung gestellten Inhalten (insgesamt im Folgenden: „Inhalte“) die erforderlichen Rechte hat, um uns die in diesen Nutzungsbedingungen geregelten Rechte einzuräumen. Der Nutzer stellt sicher, dass der Input nicht von einer sanktionierten Person stammt und dass der Output an keine sanktionierte Person weitergegeben wird. Der Nutzer stellt uns von sämtlichen Ansprü-chen Dritter im Zusammenhang mit der Verwendung der vom Nutzer zur Verfügung gestellten Inhalte sowie der Verwendung des Demonstrators selbst auf erstes Anfordern frei, soweit wir diese Inhalte im Rahmen der Vereinbarungen dieser Nutzungsbedingungen verwendet haben. Hiervon mitumfasst ist die Erstattung der angemessenen Kosten einer Verteidigung gegen solche Ansprüche Dritter. Der Nutzer wird uns bei der Verteidigung in angemessenem Umfang un-terstützen.
  8. Gewährleistung
    Unsere Haftung für Sach- und Rechtsmängel richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere § 600 BGB.
  9. Haftung
    Unsere Haftung ist im Rahmen der verschuldensabhängigen Haftung auf Vorsatz beschränkt.
  10. Datenschutz
    Im Rahmen dieser Nutzungsbedingungen einschließlich vorvertraglicher Maßnahmen findet eine Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im notwendigen Umfang statt. Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. 1 lit. b der EU Datenschutz-Grundverordnung. In unserer Datenschutzinformation informieren wir sie hierüber sowie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten auf weiteren Rechtsgrundlagen.
  11. Exportkontrolle
    Der Nutzer hat bei der Nutzung des Demonstrators und des Outputs sicherzustellen, dass sämtliche exportkontroll- und sanktionsrechtlichen Vorgaben nach deutschem und EU-Recht eingehalten werden; dies gilt auch in Bezug auf anwendbares US- und sonstiges nationales Recht, soweit dem nicht deutsche oder EU-rechtliche Rechtsvorschriften entgegenstehen.
  12. Vertraulichkeit
    1. Der Nutzer und die Fraunhofer-Gesellschaft (im Folgenden gemeinsam oder einzeln auch die „Partei/Parteien“ genannt) verpflichten sich, alle vertraulichen Informationen (einschließlich Geschäftsgeheimnisse), die sie im Zusammenhang mit diesem Vertrag und dessen Durchführung erfahren, nicht gegenüber Dritten offenzulegen. „Vertrauliche Informationen“ sind dabei solche, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder deren Vertraulichkeit sich aus den Umständen ergibt, unabhängig davon, ob sie in schriftlicher, elektronischer, verkörperter oder mündlicher Form mitgeteilt worden sind. Keine vertraulichen Informationen im vorstehenden Sinne sind Informationen, die
      1. bei Übermittlung offenkundig oder der empfangenden Partei bekannt waren;
      2. der empfangenden Partei ohne Rechtsbruch durch Dritte zur Verfügung gestellt worden sind; oder
      3. die empfangende Partei ohne Verwendung vertraulicher Informationen selbst entwickelt hat.
    2. Der Nutzer wird darauf hingewiesen, dass der Input und/oder Output im Rahmen der in Ziff.### genannten Zwecke den Kooperationspartner des Projekts „PhoQuant“, zur Verfügung gestellt werden kann.
    3. Dem Nutzer ist es untersagt, vertrauliche Informationen im Wege des Reverse Engineering zu erlangen. "Reverse Engineering" sind dabei sämtliche Handlungen, einschließlich des Beobachtens, Testens, Untersuchens und des Rück- sowie ggf. erneuten Zusammenbaus, mit dem Ziel, an vertrauliche Informationen zu gelangen.
    4. Die Geheimhaltungsverpflichtung nach dieser Ziff. gilt außer in den Fällen des § 5 GeschGehG auch dann nicht, soweit die empfangende Partei gesetzlich oder aufgrund bestands- bzw. rechtskräftiger Behörden- oder Gerichtsentscheidung zur Offenlegung der vertraulichen Information verpflichtet ist. In diesem Fall wird die empfangende Partei die offenbarende Partei unverzüglich nach Kenntniserlangung über die Behörden- oder Gerichtsentscheidung über die daraus folgende Verpflichtung zur Offenlegung informieren. Darüber hinaus wird die empfangende Partei im Zuge der Offenlegung kenntlich machen, dass es sich, sofern dies der Fall ist, um Geschäftsgeheimnisse handelt, und darauf hinwirken, dass von den Maßgaben des §§ 16 ff. GeschGehG Gebrauch gemacht wird
  13. Laufzeit, Kündigung, Kündigungserklärung
    1. Durch die Zulassung (siehe Ziff. 3.3) kommt ein auf die Projektlaufzeit befristeter Nutzungsvertrag zwischen uns und dem jeweiligen Nutzer nach diesen Nutzungsbedingungen zustande.
    2. Der Nutzungsvertrag kann von dem Nutzer jederzeit ohne Einhaltung einer Frist ordentlich gekündigt werden. Das Recht des Nutzers zur fristlosen Kündigung des Nutzungsvertrags aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
    3. Unbeschadet unseres Rechts zur fristlosen Kündigung des Nutzungsvertrags aus wichtigem Grund sind wir berechtigt, den Nutzungsvertrag
      1. nach Maßgabe der Ziff. 6,
      2. wenn wir den Demonstrator nicht mehr der Öffentlichkeit zur Verfügung stellen (etwa, weil ein Betreiberwechsel stattfindet);
      3. im Falle einer Listung des Nutzers auf einer EU- oder U.S.-Sanktionsliste nach Zulassung des Nutzers, oder
      4. einer nicht unverzüglichen Meldung einer Änderung der Informationen des zugelassenen Mitarbeiters gemäß Ziff. [###]
      5. zu kündigen.
    4. Die Erklärung der Kündigung kann durch beide Seiten auch durch Löschung des Nutzerkontos erfolgen.
  14. Schlussbestimmungen
    1. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss der kollisionsrechtlichen Bestimmungen und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf vom 11.4.1980 (UN-Kaufrecht).
  15. Der Nutzer darf Rechte und Pflichten aus dem Nutzungsvertrag nur mit der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung der Fraunhofer-Gesellschaft abtreten.
  16. Gegen Ansprüche der Fraunhofer-Gesellschaft kann der Nutzer nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen.
    1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen unwirksam sein oder werden und/oder den gesetzlichen Regelungen widersprechen, so wird hierdurch die Wirksamkeit der Nutzungsbedingungen im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird von den Vertragsparteien einvernehmlich durch eine solche Bestimmung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise am nächsten kommt. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken.